Verbrennen von nicht ausreichend trockenen Waldabfällen (Schlagabraum)

Das verbrennen von nicht ausreichend trockenen Waldabfällen (Schlagabraum) führt zu einer starken Rauchentwicklung und ist nur in Ausnahmefällen gestattet.

Das Gesuchsformular für die Ausnahmebewilligung kann auf dieser Webseite heruntergeladen werden. Ebenfalls kann das Gesuchsformular beim zuständigen Revierförster oder auf der Homepage der Waldregion 5 bezogen werden.

Das Gesuch ist über den zuständigen Revierförster, Niclo Brodbeck, bei der Gemeinde einzureichen:

Försterbüro Wattwil
Hofjüngerstrasse 1
9630 Wattwil

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Verbrennung Schlagabraum oder auf der Webseite des Amts für Umwelt und Natur des Kantons St.Gallen.

Zugehörige Objekte

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Gesuch Ausnahmebewilligung zum Verbrennen von nicht ausreichend trockenen Waldabfällen (Schlagabraum) (PDF, 32.79 kB) Download 0 Gesuch Ausnahmebewilligung zum Verbrennen von nicht ausreichend trockenen Waldabfällen (Schlagabraum)
Merkblatt Verbrennung Schlagabraum (PDF, 16.67 kB) Download 1 Merkblatt Verbrennung Schlagabraum