Parkbewilligung Neuerungen ab 1. Januar 2026
Für die gebührenpflichtigen Parkplätze können auf das Fahrzeug lautende Tages-, Monats- oder Jahresparkbewilligungen bezogen werden. Die Parkbewilligung gibt keinen Anspruch auf ein bestimmtes Parkfeld. Sie erlaubt es lediglich im Rahmen der geltenden Vorschriften zu parkieren, ohne die Parkuhr bedienen oder die Parkscheibe auflegen zu müssen. Die Parkbewilligungen können nur für eingelöste Fahrzeuge erworben werden.
Eine ab 1. Januar 2026 erworbene Bewilligung muss nicht mehr hinter der Frontscheibe aufgelegt werden, da diese automatisch digitalisiert wird. Dies gilt auch für Parkbewilligungen, die am Schalter der Einwohnerkontrolle erworben wurden.
Auf folgenden, ausschliesslich weissen Parkplätzen sind die Bewilligungen gültig:
- Berufs- und Weiterbildungszentrum Toggenburg BWZT
- Gemeindehaus
- Grüenaustrasse
- Rickenstrasse
- Thurpark
- Wilerstrasse 55
Parkbewilligungen können online über die Parkingpay-App oder am Schalter des Einwohneramtes, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, bezogen werden. Die Bezahlung der Bewilligungsgebühr erfolgt entweder online über die App oder bei Abholung der Parkbewilligung.
Kosten:
- 1 Monat: Fr. 40.00
- 2 Monate: Fr. 80.00
- 3 Monate: Fr. 120.00
- 1 Jahr: Fr. 400.00
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Gesuch für eine Dauerparkierbewilligung (PDF, 174 kB) | Download | 0 | Gesuch für eine Dauerparkierbewilligung |