Adoption
Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht ist nur für die Adoption von Pflegekindern, volljährige Personen und Stiefkindern zuständig. Für alle anderen Adoptionen und die Suche nach leiblichen Angehörigen ist das Amt für SozialesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zuständig.
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AdoptionAmt für Gemeinden und Bürgerrecht
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9001 St. Gallen
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