Ortsplanung; Rahmennutzungsplan, Gemeindestrassenplan
Der Gemeinderat Wattwil lädt zu drei Öffentlichen Mitwirkungen ein:
- Öffentliche Mitwirkung vor Änderungsauflage des Rahmennutzungsplans (Ortsplanrevision)
- Öffentliche Mitwirkung vor Änderungsauflage des Gemeindestrassenplans
- Öffentliche Mitwirkung - Sondernutzungspläne Thurraum
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ÖFFENTLICHE MITWIRKUNG
VON ÄNDERUNGSAUFLAGE DES RAHMENNUTZUNGSPLANS
Am 6. Mai 2025 hat der Gemeinderat den überarbeiteten Rahmennutzungsplan (Zonenplan, Baureglement) erlassen und zur öffentlichen Auflage freigegeben. Die Unterlagen wurden unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen von 23. Mai 2025 bis 21. Juni 2025 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist gingen mehrere Einsprachen ein. Teilweise konnte den Anträgen entsprochen und die entsprechenden Änderungen im Rahmennutzungsplan berücksichtigt werden.
Mitwirkung vor Änderungsauflage
Die Änderungen erfordern eine 30-tägige öffentliche Auflage. Vor dieser Änderungsauflage zur Gesamtüberarbeitung des Rahmennutzungsplans ist gemäss Artikel 34 Absatz 2 des Planungs- und Baugesetzes, PBG, sGs 731.1, ein Mitwirkungsverfahren durchzuführen. Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 17. Februar 2026 die Änderungen des Rahmennutzungsplans genehmigt und zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet.
Einsicht- und Eingabefrist
Die Unterlagen sind während 20 Tagen bzw. vom 27. Februar 2026 bis 18. März 2026 auf der Homepage der Gemeinde Wattwil aufgeschaltet und können im Foyer der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. In diesem Zeitraum können schriftliche Eingaben zu Handen des Gemeinderates, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, eingereicht werden.
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ÖFFENTLICHE MITWIRKUNG
VOR ÄNDERUNGSAUFLAGE DES GEMEINDESTRASSENPLANS
Am 6. Mai 2025 hat der Gemeinderat den überarbeiteten Gemeindestrassenplan erlassen und zur öffentlichen Auflage freigegeben. Die Unterlagen wurden unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen von 23. Mai 2025 bis 21. Juni 2025 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist gingen mehrere Einsprachen ein. Teilweise konnte den Anträgen entsprochen und die entsprechenden Änderungen im Gemeindestrassenplan berücksichtigt werden.
Mitwirkung vor Änderungsauflage
Die Änderungen erfordern eine 30-tägige öffentliche Auflage. Vor dieser Änderungsauflage zur Gesamtüberarbeitung des Gemeindestrassenplans ist gemäss Artikel 33bis des Strassengesetzes (StrG, sGS 732.1) ein Mitwirkungsverfahren durchzuführen. Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 17. Februar 2026 die Änderungen genehmigt und zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet.
Einsicht- und Eingabefrist
Die Unterlagen sind während 20 Tagen bzw. vom 27. Februar 2026 bis 18. März 2026 auf der Homepage der Gemeinde Wattwil aufgeschaltet und können im Foyer der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. In diesem Zeitraum können schriftliche Eingaben zu Handen des Gemeinderates, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, eingereicht werden.
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ÖFFENTLCHE MITWIRKUNG - SONDERNUTZUNGSPLÄNE THURRAUM
In Absprache mit dem kantonalen Amt für Wasser und Energie (AWE) und auf der Grundlage des Gesamtprojekts Thursanierung Wattwil soll der Gewässerraum entlang der Thur gesichert werden. Die Festlegung des Gewässerraums erfolgt grundsätzlich zusammen mit dem Thursanierungsprojekt, der eigentliche Gewässerraum wird dort für einen Kernbereich mit der Thur, den Uferbereichen und den Thurwegen festgelegt. Die weniger weit gehenden Einschränkungen in den Freihaltebereichen ausserhalb der Thurwege sollen mit den vorliegenden Sondernutzungsplänen festgelegt werden. Die Sondernutzungspläne lösen die bestehenden Gewässerabstandslinien ab.
Der Planungsperimeter orientiert sich an der bereits bestehenden und gesicherten Freihaltezonen oder an den aktuell rechtskräftigen Gewässerabstandslinienplänen. Mit der Regelung im Sondernutzungsplan wird zusätzlicher Raum für ortsbauliche, gestalterische sowie ökologische Ziele gesichert.
Mitwirkung vor öffentlichen Auflage
Der Erlass erfordert eine 30-tägige öffentliche Auflage. Vor dieser Auflage ist gemäss Artikel 34 Absatz 2 des Planungs- und Baugesetzes, PBG, sGs 731.1, ein Mitwirkungsverfahren durchzuführen. Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 17. Februar 2026 die Sondernutzungspläne Thurraum zustimmend zur Kenntnis genommen und zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet.
Einsicht- und Eingabefrist
Die Unterlagen sind während 20 Tagen bzw. vom 27. Februar 2026 bis 18. März 2026 auf der Homepage der Gemeinde Wattwil aufgeschaltet und können im Foyer der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, eingesehen werden. In diesem Zeitraum können schriftliche Eingaben zu Handen des Gemeinderats, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, eingereicht werden.
Mitwirkungsunterlagen ThurraumExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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ORTSPLANREVISION - ERLASS RAHMENNUTZUNGSPLAN - ÖFFENTLICHE AUFLAGE
Der bestehende Zonenplan Wattwil wie auch das Baureglement sind aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen sowie neuer Rechtsgrundlagen einer Gesamtrevision zu unterziehen. Gemäss Art. 175 des Planungs- und Baugesetz des Kantons St.Gallen (sGS 731.1) sind Zonenpläne und Baureglemente der politischen Gemeinden innert zehn Jahren an das neue Planungs- und Baugesetz mit Vollzug ab 1. Oktober 2017 anzupassen. Der Gemeinderat hat den Rahmennutzungsplan, bestehend aus dem Zonenplan und dem Baureglement, am 6. Mai 2025 erlassen und zur öffentlichen Auflage freigegeben.
Zonenplan und Baureglement sowie weitere Dokumente sind vom 23. Mai 2025 bis 21. Juni 2025 auf der Homepage der Gemeinde Wattwil aufgeschaltet und können im Foyer der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Es werden keine persönlichen Anzeigen versendet.
Während diesem Zeitraum können dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, schriftliche Einsprachen eingereicht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache enthält bei Einreichung einen Antrag und eine Begründung.
Gemeinderat Wattwil
Nachfolgend geht zu den Dokumenten:
0. DOKUMENTENÜBERSICHTExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
1. RAHMENNUTZUNGSPLANUNG
1.1. Zonenplan | Situation 1:10’000Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
1.2. Zonenplan | Situation 1:5’000Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
1.3. BaureglementExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
1.4. Anhang zum BaureglementExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
2. ERLÄUTERUNGSDOKUMENTE ZUR RAHMENNUTZUNGSPLANUNG
2.1. PlanungsberichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Beilage 1: Hochwasserschutz Parzelle 371W | Technischer BerichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Beilage 2: Bebauungskonzept HA-WEExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Beilage 3: Identifikation on Potenzialflächen für die FFF-Kompensation | KurzberichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Beilage 4: FlächenbilanzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Beilage 5: Auswertung kantonale Vorprüfung zur Ortsplanung WattwilExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Beilage 6: Auswertung kantonale Vorprüfung zur GesamtgewässerraumfestlegungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Beilage 7: Anträge aus der öffentlichen MitwirkungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
2.2. Änderungsplan | Situation 1:5’000Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
2.3 Erschliessungsprogramm | Situation 1:5’000Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
3. WALDFESTSTELLUNG / WALDABSTANDSLINIEN
3.1 Abgrenzung des Waldareals Ausserhalb der Bauzone |Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Waldfeststellung «Krinau» | Situation 1:2’000Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
3.2 Abgrenzung des Waldareals Ausserhalb der Bauzone |Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Waldfeststellung «Gurtberg, Buntberg, Sonnenberg, Schomatten» | Situation 1:2’000Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
3.3 Abgrenzung des Waldareals Ausserhalb der Bauzone | Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Waldfeststellung «Wattwil» | Situation 1:2’000Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
3.4 Abgrenzung des Waldareals Ausserhalb der Bauzone | Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Waldfeststellung «Uelisbach, Ricken» | Situation 1:2’000Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
3.5 Aufhebung Baulinie Waldabstand Parzelle 2226W, 2359W und 2405W |Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Situation 1:500Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
4. ERLÄUTERUNGSDOKUMENTE ZUM NACHWEIS DER
GEWÄSSERRAUMFESTLEGUNG
4.1 Gesamtgewässerraumfestlegung | Übersichtsplan Gewässerräume innerhalb BaugebietExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
4.2 Gesamtgewässerraumfestlegung | Plan zum dicht überbauten GebietExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
4.3 Gesamtgewässerraumfestlegung | FaktenblätterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
4.4 Gesamtgewässerraumfestlegung | Wasserbauliches GutachtenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
4.5 Informationsplan Gewässerraum X | Situation :1'000 (22 Pläne)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
4.6 Gesamtgewässerraumfestlegung | BegleitberichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
ERLASS GEMEINDESTRASSENPLAN - ÖFFENTLICHE AUFLAGE
Der Gemeindestrassenplan legt den Umfang des Strassen- und Wegnetzes der Gemeinde fest, Strassen und Wege werden je nach Zweckbestimmung in je drei Klassen eingeteilt. Ebenso werden die Fuss-, Wander- und Radwegnetze im Gemeindestrassenplan festgelegt. Die Gemeinden des Kantons St. Gallen sind verpflichtet, den Gemeindestrassenplan zusammen mit der Ortsplanung zu erneuern. Der Gemeinderat hat den Gemeindestrassenplan am 6. Mai 2025 erlassen und zur öffentlichen Auflage freigegeben.
Neu- und Umklassierungen von Gemeindestrassen werden im Gemeindestrassenplan integriert. Die entsprechende Tabelle der Neu- und Umklassierungen gibt darüber Auskunft. Es werden keine persönlichen Anzeigen versendet.
Die Dokumente des Gemeindestrassenplans sind vom 23. Mai 2025 bis 21. Juni 2025 auf der Homepage der Gemeinde Wattwil aufgeschaltet und können im Foyer der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während diesem Zeitraum können dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, schriftliche Einsprachen eingereicht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache enthält bei Einreichung einen Antrag und eine Begründung.
Gemeinderat Wattwil
Die Dokumente sind unter folgenden Links abrufbar:
- Gemeindestrassenplan 1:5000, Nordwest, dat. 6. Mai 2025Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Gemeindestrassenplan 1:5000, Südost, dat. 6. Mai 2025Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Fuss-, Wander- und Radwegplan 1:5000, Nordwest, dat. 6. Mai 2025Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Fuss-, Wander- und Radwegplan 1:5000, Südost, dat. 6. Mai 2025Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Gemeindestrassenplan 1:5000, Änderungsplan, Nordwest, dat. 6. Mai 2025Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Gemeindestrassenplan 1:5000, Änderungsplan, Südost, dat. 6. Mai 2025Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Tabelle «Kantonale Vorprüfung»Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Tabelle «Anträge aus der öffentlichen Mitwirkung, weitere Änderungen»Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Tabelle «Neu- und Umklassierungen»Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Informationen
- Datum
- 26. Februar 2026
Dokumente
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| 20250523_Öffentliche Auflage_Medienmitteilung (PDF, 825 kB) | Download | 0 | 20250523_Öffentliche Auflage_Medienmitteilung |
| 20260225_Koordinierte Mitwirkung (PDF, 376 kB) | Download | 1 | 20260225_Koordinierte Mitwirkung |
Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bau und Planung | +41 71 987 55 29 | bauverwaltung@wattwil.ch |