Vereinbarung zwischen den Politischen Gemeinden betreffend Regionaler Bevölkerungsschutz

6. Juni 2024

Politische Gemeinden
Bütschwil-Ganterschwil, Ebnat-Kappel, Kirchberg, Lichtensteig, Lütisburg, Mosnang, Neckertal, Nesslau, Wattwil, Wildhaus-Alt St.Johann

Referendumsvorlage (fakultatives Referendum)

Gegenstand
Vereinbarung zwischen den Politischen Gemeinden betreffend Regionaler Bevölkerungsschutz «Toggenburg» (Zivilschutzorganisation und Regionaler Führungsstab)
(Revision vom 1. Januar 2024 / überarbeitete Version vom 1. Januar 2018)

Referendumsfrist:                           
7. Juni 2024 bis 16. Juli 2024

Öffentliche Auflage:
Die Vereinbarung liegt während der Bürozeit in den jeweiligen Gemeinderatskanzleien auf; für die Gemeinde Wattwil: Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:
Bütschwil-Ganterschwil: 338 Unterschriften
Ebnat-Kappel: 200 Unterschriften
Kirchberg: 260 Unterschriften
Lichtensteig: 125 Unterschriften
Lütisburg: 106 Unterschriften
Mosnang: 200 Unterschriften
Neckertal: 300 Unterschriften
Nesslau: 270 Unterschriften
Wattwil: 300 Unterschriften
Wildhaus-Alt St.Johann: 184 Unterschriften

Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem betroffenen Gemeinderat einzureichen. Unterschriftenbogen können bei der jeweiligen Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

Die Gemeinderäte