Verbot - Wasserentnahmen von öffentlichen Oberflächengewässern auf dem gesamten Kantonsgebiet
Aufgrund des schneearmen Winters und trockenen Frühjahrs sind die Wasserstände in den Oberflächengewässern und im Grundwasser im Kanton St.Gallen tief und sinken weiter. Zudem sind aufgrund des warmen und sonnigen Wetters die Wassertemperaturen überdurchschnittlich warm. Das Amt für Wasser und Energie als zuständige kantonale Stelle untersagt daher zum Schutz der Gewässer und der darin vorkommenden Tiere und Pflanzen auf gesamten Kantonsgebiet Wasserentnahmen zum Gemeingebrauch ab sofort und bis auf Widerruf.
Wasserentnahmen aus stehenden Oberflächengewässern und aus Fliessgewässern auf dem gesamten Kantonsgebiet sind somit ohne Bewilligung untersagt.
Wir verweisen auf die untenstehende AllgemeinverfügungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Amtes für Wasser und Energie.
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfuegung Einschraenkung Gemeingebrauch an Gewaessern nach dem GNG 2026 (PDF, 211 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfuegung Einschraenkung Gemeingebrauch an Gewaessern nach dem GNG 2026 |