Betretungsverbot Flliessgewässer im Kanton St.Gallen

16. Juli 2026

Die derzeit sehr niedrigen Abflüsse und Wasserstände führen zusammen mit den hohen Wassertemperaturen zu einer grossen Belastung der Fische und Wasserlebewesen. Temperatur- und sauerstoffempfindliche Fischarten weichen deshalb vermehrt in kühlere Gewässerabschnitte, Grundwasseraufstösse, Zuflüsse sowie in die wenigen noch ausreichend tiefen Bereiche aus.

Besonders gefährdet sind kälteliebende und strömungsgebundene Fischarten wie Forellen, Nasen, Groppen und Äschen, sowie deren Jungfische. Zusätzliche Störungen durch das Betreten der Gewässer können Fluchtreaktionen auslösen, die Fische aus geeigneten Rückzugsräumen verdrängen und ihren Energie- und Sauerstoffbedarf zusätzlich erhöhen. Unter den derzeitigen Bedingungen kann dies zu einer Gefährdung bis hin zum Tod der Fische und Wasserlebewesen führen.

Das Betreten und Befahren des Gewässers durch Personen sowie das Einbringen oder Führen von Tieren, insbesondere Hunde und Pferde, ist verboten.

In Wattwil ist von diesem Betretungsverbot vor allem die Thur betroffen.

Das Verbot gilt auch für Tiere

Allgemeinverfügung vom 14. Juli 2026 - Kanton St.GallenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.