Verbrennen von nicht ausreichend trockenen Waldabfällen (Schlagabraum)

Das Verbrennen von nicht ausreichend trockenen Waldabfällen (Schlagabraum) führt zu einer starken Rauchentwicklung und ist nur in Ausnahmefällen gestattet.

Das Gesuchsformular für die Ausnahmebewilligung kann auf dieser Webseite heruntergeladen werden. Ebenfalls kann das Gesuchsformular beim zuständigen RevierförsterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder auf der Homepage der Waldregion 5Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bezogen werden.

Das Gesuch ist über den zuständigen RevierförsterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Niclo Brodbeck, bei der Gemeinde einzureichen:

Försterbüro Wattwil
Hofjüngerstrasse 1
9630 Wattwil

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Verbrennung Schlagabraum oder auf der Webseite des Amts für Umwelt und Natur des Kantons St.GallenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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Ausnahmebewilligung Verbrennen von Schlagabraum Toggenburg (PDF, 39 kB) Download 0 Ausnahmebewilligung Verbrennen von Schlagabraum Toggenburg
Merkblatt Verbrennung Schlagabraum (PDF, 17 kB) Download 1 Merkblatt Verbrennung Schlagabraum