Armee, Militär, Wehrpflicht
Auflösung der Funktion des Sektionschefs
Im Kanton St. Gallen war bisher in jeder Gemeinde ein Sektionschef für militärische Belange zuständig. Dazu gehörten unter anderem die Erteilung von Auskünften sowie die Weiterleitung von Adressänderungen an das Kreiskommando. Die Funktion des Sektionschefs wurde im Kanton St. Gallen per 31. Dezember 2025 aufgehoben.
Bitte wenden Sie sich für alle militärischen Angelegenheiten künftig direkt an das Amt für Militär und Zivilschutz, Kreiskommando, Burgstrasse 50, 9000 St. Gallen, Tel. 058 229 71 71, E-Mail: kreiskommando@sg.ch.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons St. Gallen: https://www.sg.ch/sicherheit/militaer-zivilschutz.html
Auf der nachfolgenden Seite erhalten Sie Informationen bezüglich der obligatorischen Schiesspflicht: