
Parkkarten (Dauerparkierbewilligung)
Für die gebührenpflichtigen Parkplätze können auf das Fahrzeug lautende Monats- oder Jahreskarten bezogen werden. Die Dauerkarten geben keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz; sie erlauben lediglich, ihm Rahmen der geltenden Vorschriften zu parkieren, ohne die Parkuhr oder die Parkscheibe bzw. den Ticketautomaten einstellen zu müssen.
Auf folgenden Plätzen ist die Parkkarte gültig:
Sämtliche Parkkarten können beim Einwohneramt bezogen werden. Die Bezahlung erfolgt bei der Abholung der Parkkarte.
Auf folgenden Plätzen ist die Parkkarte gültig:
- Berufs- und Weiterbildungszentrum Toggenburg
- Gemeindehaus
- Grüenaustrasse
- Jumbo
- Rickenstrasse
- Thurpark
- Wilerstrasse 55
Sämtliche Parkkarten können beim Einwohneramt bezogen werden. Die Bezahlung erfolgt bei der Abholung der Parkkarte.
- 1 Monat: Fr. 40.00
- 2 Monate: Fr. 80.00
- 3 Monate: Fr. 120.00
- 1 Jahr: Fr. 400.00