Verkehrsanordnung Gemeinde Wattwil

Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 und Art. 113 SSV (SR 741.21) sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanord­nung(en):

Wattwil, Grüenaustrasse 4, Tiefgarage Coop

  • Verkehrsführung im Einrichtungsverkehr; angezeigt durch das Signal «Einbahnstrasse» (4.08) und den Signalen «Einfahrt verboten» (2.02)
     
  • Anzeigen der vorgeschriebenen Fahrtrichtungen durch die Signale «Geradeausfahren» (2.36) und «Rechtsabbiegen» (2.37) Aufheben des Vortrittsrechts; angezeigt durch das Signal «Kein Vortritt» (3.02)
     
  • Verbieten des Zugangs für zu Fuss Gehende auf der Zufahrtsrampe; angezeigt durch die Signale «Verbot für Fussgänger» (2.15)
     
  • Zwei Parkfelder für Gehbehinderte, angezeigt durch Signale (4.17) «Parkieren gestattet» mit Zusatzsymbol (5.14) «Gehbehinderte» und gelb markierte Parkfelder mit Piktogramm (5.14) «Gehbehinderte»

Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).

Das Polizeikommando

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Befristetet Verkehrsanordnung

Schmidbergstrasse 44/46

An der Schmidbergstrasse wird im Bereich der Hausnummern 44 – 46 die talseitige Stützmauer saniert.

Von Montag, 5. Oktober 2026, bis voraussichtlich Ende Oktober 2026 wird der Verkehr in diesem Abschnitt mittels einer Lichtsignalanlage geregelt.

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Generelle Infos zur den Sanierungsarbeiten an der Bleikenstrasse

Die Sanierungsarbeiten der Bleikenstrasse sind am Laufen. Die Bauarbeiten erfolgen in zwei Etappen:

Zweite Bauetappe –  Februar 2026 bis Ende Oktober 2026

  • Sanierung des restlichen Abschnitts (Einlenker „Inseli“ bis „Lindner“)
  • Einbau des Deckbelags sowie Ersatz des Deckbelags auf dem Teil Nord
  • Rückbau von Provisorien und Instandstellung der betroffenen Grundstücke bis Ende 2026

Verkehr und Einschränkungen

Während der Bauzeit wird der Verkehr einspurig mittels Lichtsignalanlage geführt. Zusammen mit lokalen Provisorien führt dies zu den entsprechenden Behinderungen.

Zur Tieferlegung der Strasse und des Einbaus der neuen Bachquerung wird die Strasse im Bereich der Bahnunterführung Bleiken zudem während drei Wochen (Herbstferien 2025) komplett gesperrt. Der Durchgang für Velofahrer und Fussgänger bleibt offen.

Die Zufahrten zu den Liegenschaften bleiben, abgesehen von kurzfristigen Unterbrüchen durch Grabarbeiten, stets gewährleistet. Der Zugang zu den Gebäuden ist jederzeit möglich.

Im Rahmen der Arbeiten ist es unvermeidlich, dass es zu Lärmemissionen und Verkehrsbehinderungen kommen wird. Die Gemeinde Wattwil sowie die ARGE Bleiken setzen alles daran, diese so gering wie möglich zu halten.

Für Fragen steht die Bauleitung zur Verfügung:

Marc Lüthi, Schällibaum AG, Ebnaterstrasse 143, 9630 Wattwil
Tel.-Nr. 071 571 96 59 / E-Mail: m.luethi@schällibaum.ch

Bauverwaltung Wattwil