
Teilstrassenplan und Gestaltungsplan - Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Wattwil hat gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) am 23. Februar 2021 folgende Erlasse genehmigt:
Teilstrassenplan «Gemeindestrasse 1. Klasse, Nr. 1.008; Poststrasse und Gemeindestrasse 3. Klasse, Nr. 3.077; Engelgasse»
und
Gestaltungsplan (Baumgruben)
Einsichtnahme
Der Teilstrassenplan und der Gestaltungsplan liegen in der Zeit vom 24. März 2021 bis 22. April 2021 im Foyer der Gemeindeverwaltung Wattwil zur öffentlichen Einsichtnahme auf (Öffnungszeiten: Montag und Freitag jeweils 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und Mittwoch 13.45 Uhr bis 17.00 Uhr). Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die erwähnten Erlasse beim Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil Einsprache erhoben werden (Art. 45 StrG).
Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Wattwil einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Gemeinderat Wattwil
Zugehörige Objekte
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6895-G-03_13_Teilstrassenplan_2021_02_01.pdf (PDF, 211.66 kB) | Download | 0 | 6895-G-03_13_Teilstrassenplan_2021_02_01.pdf |
6895-G-03_04-2_Situation_Baumgruben_2021_02_16.pdf (PDF, 301.06 kB) | Download | 1 | 6895-G-03_04-2_Situation_Baumgruben_2021_02_16.pdf |