Teilstrassenplan - Öffentliche Auflage

24. März 2022

Der Gemeinderat Wattwil hat gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) am 15. März 2022 folgenden Erlass bewilligt:    

Teilstrassenplan „Änderungen Gemeindestrassenplan Wattwil als Folge der Umfahrung Wattwil, 2. Etappe, Teil 2“

Der Teilstrassenplan liegt vom 24. März 2022 bis 22. April 2022 im Foyer des Gemeindehauses Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das erwähnte Projekt beim Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil Einsprache erhoben werden.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
 

Zugehörige Objekte

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