
Mitteilungen aus dem Gemeinderat
Öffentliche Auflage: Ausbau Hofstattstrasse
Im Rahmen des Baus eines Mehrfamilienhauses soll die Ausweichstelle beim Grundstück Nr. 104W realisiert werden. Damit kann eine verkehrstechnische Verbesserung in diesem Bereich erzielt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass das von einem privaten Bauherrn projektierte Mehrfamilienhaus auch realisiert wird.
Für die Ausweichstelle ist ein Strassenplanverfahren sowie ein Teilstrassenplanverfahren durchzuführen. Der Gemeinderat hat das Strassenbauprojekt sowie den Teilstrassenplan gemeinsam zur öffentlichen Auflage freigegeben.
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) am 5. September 2023 folgenden Erlasse bewilligt:
- Strassenbauprojekt Ausbau Hofstattstrasse (Ausweichstelle)
- Teilstrassenplan «Hofstattstrasse»
Einsichtnahme
Das Strassenbauprojekt sowie der Teilstrassenplan liegen vom 12. September 2023 bis 11. Oktober 2023 im Foyer der Gemeindeverwaltung Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, während der Büroöffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Einsprachen
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das erwähnte Projekt und den Teilstrassenplan beim Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, Einsprache erhoben werden (Art. 45 StrG). Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Gemeinderat besucht Fisch AG
Die Fisch AG, Spenglerei und Sanitär, feierte in diesem Jahr ihr hundertjähriges Bestehen. Das Gründerehepaar Albert und Frieda Fisch-Oehninger haben 1923 im Gasthaus «Adler» Spenglereiinventar ersteigert und damit den Grundstein für die heutige Fisch AG gelegt. Über Jahrzehnte hat sich die Firma entwickelt. Wachstum war weder bei den drei Generationen der Familie Fisch, die das Geschäft geführt haben, noch bei den heutigen Eigentümern, Vater Emil und Sohn Michel Brunner, das Ziel. Sie wollen ein lokal und regional verankerter Handwerks-Betrieb sein und mit dem heutigen Team von rund 12 Mitarbeitenden die Kunden gut bedienen. Der Gemeinderat erhielt beim Rundgang insbesondere den Eindruck eines sehr gut organisierten und spürbar familiär geführten Betriebs. Die Fisch AG ist beispielhaft für das Sprichwort, dass Handwerk nach wie vor goldenen Boden hat.
Im Namen des Gemeinderates überbrachte Gemeindepräsident Alois Gunzenreiner die Gratulationen und überreichte einen Apfelbaum sowie einen Gutschein für einen Znüni.
Hecken Schneiden
Jeweils im Herbst besteht die Gelegenheit, Hecken und Büsche zurückzuschneiden. Die Anstösserinnen und Anstösser an öffentlichen Strassen und Wegen werden eingeladen, die Pflanzen auf ihrem Grundstück gemäss den Vorgaben des Strassengesetzes (Art. 100, 104, 106, 107 und 126 StG) zurückzuschneiden.
Insbesondere ist dabei darauf zu achten, dass der Bestand von Strassen und vor allem die Sicherheit der Benützenden durch die Pflanzen nicht beeinträchtigt wird. Der Lichtraum der Strassen (4.50 m Höhe) und Wege (2.50 m Höhe) darf durch die Pflanzen zudem nicht beeinträchtigt werden.
Die Grundeigentümer sind eingeladen, den Rückschnitt bis Mitte Oktober vorzunehmen. Für Fragen oder Auskünfte steht die Abteilung Infrastruktur (infrastruktur@wattwil.ch / 071 987 55 30) gerne zur Verfügung.