21. Januar 2015
  • Legislaturplanung 2013 bis 2016
  • Gesamtsteuerabrechnung 2014
  • Fussgängerstreifen auf Gemeinde- und Kantonsstrassen
  • Verkauf Liegenschaft Schlosswis
  • Sammelprojekt des kant. Landwirtschaftsamt bezüglich Subventionen von Bund und Kanton; Schlussabrechnung
  • Neubau Schleusenbrücke; Schlussabrechnung
  • Ersatzbeschaffung Feuerwehr
  • Sanierung der Lohstrasse
Wattwil, 21. Januar 2015

Legislaturplanung 2013 bis 2016
An der ersten Gemeinderatssitzung in diesem Jahr, zogen die Abteilungsleiter der Verwaltung und die Mitglieder des Gemeinderates eine Halbzeitbilanz über den Stand der Legislaturplanung mit den darin enthaltenen strategischen Projekten und Zielen. Trotz dem reichhaltigen und breiten Programm ist grossmehrheitlich festzustellen, dass der Gemeinderat auf Kurs ist. Mehrere Etappenziele sind erreicht und es wurden verschiedene Fortschritte gemacht.
Auch in der zweiten Hälfte der Legislatur ist nicht nur der Gemeinderat und die Verwaltung gefordert, um die gesteckten Ziele zu erreichen – oft sind auch weitere Akteure involviert welche zum Gelingen der Projekte beitragen.


Gesamtsteuerabrechnung 2014
Das Steueramt hat im Jahr 2014 rund 20 Mio. Franken an Gemeindesteuern registriert. Der Betrag an Kantonssteuern beläuft sich auf rund 14 Mio. Franken. Gesamthaft resultiert ein Plus von rund einer Million Franken. Die Mehreinnahmen sind auf verschiedene Gründe zurückzuführen: zum einen ist die Zahl der Steuerpflichtigen von 4‘996 im 2013 auf 5‘063 im Jahr 2014 angestiegen und in der Einkommens- und Vermögenssteuer sind Mehrerträge zu verzeichnen, wovon ein höherer Anteil davon durch Nachzahlungen aus Vorjahren stammen.


Fussgängerstreifen auf Gemeinde- und Kantonsstrassen
Auf dem Gebiet der Gemeinde Wattwil sind 36 Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen und zehn auf Gemeindestrassen markiert.
In der vergangenen Zeit waren Unfälle auf Fussgängerstreifen immer wieder Thema in den Medien. Im Jahr 2012 hat die Gemeinde Wattwil begonnen, alle Fussgängerstreifen auf den Gemeindestrassen nach einem Beurteilungsschema des Kantons zu bewerten. 2013 hat der Kanton zudem ein Ingenieurbüro beauftragt um alle Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen zu beurteilen. Sichere Fussgängerstreifen zeichnen sich durch folgende Punkte aus: Sichtweite, Schutzinsel, Einstreifigkeit, Beleuchtung und Fussgängerfrequenz.
Die Massnahmen auf den Fussgängerstreifen auf Gemeindestrassen sind von den Verantwortlichen der Gemeinde umgesetzt und die gravierendsten Mängel behoben worden. Die restlichen Massnahmen werden im Laufe der laufenden Unterhaltsmassnahmen umgesetzt. Die Fussgängerstreifen auf den Kantonsstrassen wurden vom Kanton überprüft und ein Massnahmenkatalog ist erarbeitet, so dass diese Mängel in Zukunft behoben werden können. Wo es um Aufhebungen von Fussgängerquerverbindungen geht, werden vom Kanton vertiefte Prüfungen der Situation vorgenommen.


Verkauf Liegenschaft Schlosswis
Der alte Schützenstand Schlosswis wird von den Schützen seit Jahren nicht mehr genutzt und wird auch in Zukunft nicht mehr genutzt. Der obere Teil (ehemaliger 300m-Schiessstand) wurde bereits für ein Lager von landwirtschaftlichen Geräten vermietet. Der untere Teil der Liegenschaft steht leer und wird von der politischen Gemeinde nicht gebraucht. Die ganze Liegenschaft soll daher verkauft werden.
Dem Verkauf vorbehalten bleibt die Zustimmung der Bürgerschaft zur Überführung des Grundstückes Nr. 2065 vom Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen.


Sammelprojekt des kant. Landwirtschaftsamt bezüglich Subventionen von Bund und Kanton; Schlussabrechnung
Im Juli 2013 stimmte der Gemeinderat dem Antrag des Landwirtschaftsamtes zu, fünf landwirtschaftliche Strassensanierungsprojekte als Sammelprojekt zu behandeln. Im Rahmen der gemeindeeigenen Richtlinien wurden anschliessend die Beiträge an die Baukosten zugewiesen. Im Jahr 2014 wurden die Bauprojekte ausgeführt und abgeschlossen.
Die Baukosten konnten grundsätzlich eingehalten werden. Bei der Bruggtobelstrasse entstanden während eines Unwetters aufgrund einer Rutschung Schäden, welche eine Strassensicherung erforderte. Die ursprünglich bewilligten Gemeindebeiträge (Fr. 48‘317.10) unterschreiten die bewilligte Summe von Fr. 51‘400.00.


Neubau Schleusenbrücke; Schlussabrechnung
Mit der Erneuerung des Wasserkraftwerkes wurde die bestehende Schleusenbrücke aus dem Jahre 1911 ersetzt. Die Brücke genügte den heutigen Anforderungen nicht mehr und war mit einer Lastbeschränkung auf 12 Tonnen begrenzt.
Der Kostenvoranschlag betrug Fr. 700‘000.00. Die Gemeinde Wattwil sicherte einen Beitrag von 25% der Baukosten, aber maximal Fr. 175‘000.00, an den Neubau der Schleusenbrücke zu. Die Abrechnung ist eingetroffen und die Schlusszahlung erfolgt.


Ersatzbeschaffung Feuerwehr
Der Rüstwagen der Feuerwehr Wattwil-Lichtensteig soll ersetzt werden. Das Fahrzeug ist im Jahr 1991 als Chemiewehrfahrzeug im Rahmen des kantonalen Chemiewehrkonzeptes an die Feuerwehr Wattwil ausgeliefert worden. Das Fahrzeug wurde anfangs 2003 vom Kanton übernommen und anschliessend zu einem Rüstwagen umgebaut. Der Rüstwagen ist ein Hilfeleistungsfahrzeug und bringt zusätzlich zur Ausrüstung eines Tanklöschfahrzeuges eine erweiterte Ausrüstung an den Einsatzort. Der Rüstwagen wird bei Verkehrsunfällen zur Rettung von Personen und technischen Hilfeleistungen sowie bei Öl- und Chemiewehreinsätzen aufgeboten. Zur Ausrüstung zählen unter anderem ein Generator mit Flutlichtanlage, hydraulische Rettungsgeräte, elektrische Werkzeuge, Hebekissen, Ölbindemitteltank, Rettungsmaterial, Reinigungsmaterial und Handwerkzeug.
Die Feuerwehr Neckertal plant gleichzeitig ebenfalls eine Ersatzbeschaffung ihres Rüstwagens. Die Feuerwehrkommission schlägt deshalb eine koordinierte Beschaffung vor was sich mit Preisvorteilen auf die Rechnung niederschlagen kann. Es ist mit Gesamtkosten von rund Fr. 520‘000.00 zu rechnen (vorbehältlich der Budgetgenehmigung durch die Bürgerschaft). Die Gebäudeversicherungsanstalt (GVA) beteiligt sich dabei mit Subventionen von max. 45%.


Sanierung der Lohstrasse
Die starken Regenfälle vom 3. und 4. Januar 2015 haben an der Lohstrasse zwei Erdrutsche verursacht. Erdmaterial ist abgerutscht, dadurch wurde die Lohstrasse beschädigt und unpassierbar. Die Strasse wurde durch die Bauverwaltung gesperrt und die Sanierungsmassnahmen unmittelbar eingeleitet.


Christof Eberle, Ratsschreiber-Stv., 071 987 55 49

Zugehörige Objekte

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