
Kein Feuerwerksverbot am 1. August
- Raucherwaren und Zündhölzer dürfen nicht ungelöscht weggeworfen werden.
- Feuer sind nur in bestehenden, fest eingerichteten Feuerstellen zu entfachen.
- Feuer müssen immer überwacht werden. Funkenflug ist sofort zu löschen.
- Feuer in Feuerstellen sind vor dem Verlassen zwingend vollständig zu löschen.
- Bei Wind ist das Entfachen von Feuer zu unterlassen.
Weitere Auskünfte erteilt Raouf Selmi, Kommunikation Staatskanzlei, Tel. 058 229 38 99
Zugehörige Objekte
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