27. Januar 2016
  • Überbauungsplan Vorderdorf II
  • Gerenbachbrücke; Vergabe Ingenieurarbeiten
  • Verkehrsanordnung; öffentlicher Parkplatz Berglistrasse
Überbauungsplan Vorderdorf II
Im Bereich des Neubaus der drei Mehrfamilienhäuser Ebnaterstrasse14, 16 und 18 mit einer Tiefgarage (Thurhöck ll) befindet sich ein geschützter Bergahorn. Gemäss den besonderen Vorschriften zum Überbauungsplan Vorderdorf II, welcher für die rechtlichen Vorschriften der Bebauung des Areals massgebend ist, darf der Baum durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt und muss geschützt werden. Im Rahmen der Abbruch- und Aushubarbeiten musste belastetes Material entfernt und entsorgt werden. Da sich unter dem Wurzelwerk des Baumes ebenfalls belastetes Material befindet und dieses entfernt werden soll, beantragte die Bauherrschaft eine Ersatzpflanzung vornehmen zu können. Ein Fachbüro für Umweltfragen hält in seinem Bericht fest, dass eine Umsetzung des Dekontaminationsziels ohne Entfernung des Bergahorns nicht möglich ist. Der Gemeinderat gewichtet die fachgerechte Entsorgung des belasteten Untergrundes höher als der Erhalt des Einzelbaumes. Er hat aufgrund der vorliegenden Situation gestützt auf das Baugesetz eine Ausnahmebewilligung erteilt und eine Ersatzpflanzung mit einem gleichwertigen Baum verfügt.


Gerenbachbrücke; Vergabe Ingenieurarbeiten
Im Bereich der Gemeindegrenze Wattwil und Ebnat-Kappel fliesst der Gerenbach in die Thur. Für den Übergang des Gerenbaches am Thurweg besteht eine Metall-Holzbrücke. Bei der letzten Kontrolle durch ein beauftragtes Ingenieurbüro wurde festgestellt, dass der Längsträger der Brücke defekt und der Holzbelag sanierungsbedürftig ist. Zurzeit besteht keine unmittelbare Gefahr, da auf der Brücke nur Fuss- und Fahrradverkehr zugelassen sind. Zur Gewährleistung des Winterdienstes fahren im Winter jedoch immer wieder Fahrzeuge des Bauamtes über die Brücke. Die Gesamtkosten für den Ersatz der Brücke belaufen sich gemäss Richtofferten auf Fr. 128‘000.00. Der Kanton St.Gallen übernimmt 65 % der Kosten für den Ersatz der Brücke. Die Restkosten werden je zur Hälfte durch die Gemeinden Ebnat-Kappel und Wattwil getragen. Die Arbeiten sollten im laufenden Jahr 2016 ausgeführt werden. Der Auftrag für die Planungsarbeiten wurde an die Huber & Partner Wattwil AG, Wattwil vergeben.


Verkehrsanordnung; öffentlicher Parkplatz Berglistrasse
An der Berglistrasse befindet sich im Bereich der Schochenebnet ein öffentlicher Parkplatz der Gemeinde Wattwil. Der öffentliche Parkplatz steht der Allgemeinheit zur Verfügung und ist nicht als Dauerparkplatz vorgesehen. In der Vergangenheit musste leider vermehrt festgestellt werden, dass der öffentliche Parkplatz als Dauerparkplatz genutzt wird. Um gegen das Dauerparkieren auf der erwähnten Parkfläche vorgehen zu können, wurde die Parkzeit auf dem öffentlichen Parkplatz im Bereich der Schochenebnet zeitlich auf maximal 12 Stunden beschränkt. Die entsprechende Signalisationstafel wird im Bereich des öffentlichen Parkplatzes angebracht.