Gesamt-Erneuerungswahlen der Behördenmitglieder von Politischer Gemeinde und Schulgemeinde

1. Juni 2016
Am 25. September 2016 finden die Gesamt-Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2017 bis 2020 statt.
Einreichung von Wahlvorschlägen
Für diese Wahlen werden Stimmzettel mit Kandidatennamen herausgegeben, soweit gültige Wahlvorschläge dazu vorliegen. Wahlvorschläge müssen bis Freitag, 8. Juli 2016, bei der Ratskanzlei (Gemeindebehörde) oder der Schulverwaltung (Schulbehörde) eingehen. Sie sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 von in der Gemeinde resp. in der Schulgemeinde stimmberechtigte Personen unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten und ausschliesslich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen. Die Gemeinderatskanzlei resp. die Schulverwaltung geben entsprechende Formulare ab.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 27. November 2016 statt.
Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Freitag, 30. September 2016 der Gemeinderatskanzlei resp. der Schulverwaltung einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl nach Bestimmungen des Urnenabstimmungsgesetzes möglich.

Briefliche Stimmabgabe, Urnenöffnungszeit
Jeder Stimmberechtigte kann seine Stimme brieflich abgeben. Eine genaue Anleitung befindet sich auf dem Stimmausweis. Die Urnenöffnungszeit und die Möglichkeit der vorzeitigen persönlichen Stimmabgabe sind ebenfalls auf dem Stimmausweis ersichtlich.

Weitere Informationen und die notwendigen Formulare können unentgeltlich bei der Gemeinderatskanzlei und der Schulverwaltung bezogen oder unter (Service – Online Schalter) heruntergeladen werden.

Zugehörige Objekte

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