Referendumsvorlage: Sanierung Krinauerstrasse

20. Oktober 2016
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 35 des Strassengesetzes (sGS 732.1) sowie Art. 29 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wattwil.

Gegenstand: Vernehmlassungsbeschluss des Gemeinderates vom 14. Juni 2016 zu: „Kantonsstrasse Nr. 87, Wattwil; Sanierung Krinauerstrasse, Abschnitt Vogelsang bis Gurtberg mit Gesamtkosten von Fr. 2‘100‘000.00“
Grundlage: Beschluss des Gemeinderates vom 14. Juni 2016 sowie Genehmigungs- und Auflageprojekt vom
16. Oktober 2015
Auflageort: Gemeindehaus Wattwil, Foyer
Frist: Referendum, 21. Oktober 2016 bis 29. November 2016 (40 Tage)
Quorum: 300 gültige Unterschriften sind für das Zustandekommen des Referendumsbegehrens notwendig

Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative, sGS 125.1). Das Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wattwil einzureichen.

Gemeinderat Wattwil