Grundwasserschutzzonen um die Quellfassung Gruben, private Wasserversorgung Restaurant Freudenberg

31. Januar 2017
Gestützt auf Art. 29 des Vollzugsgesetzes zur eidgenössischen Gewässerschutzgebung (VG zur GSchG; SR 752.2) hat der Gemeinderat am 24. Januar 2017 die oben genannten Grundwasserschutzzonen ausgeschieden.

Die Unterlagen liegen gemäss Art. 30 des VG zur GSchG während 30 Tagen, d.h. vom 1. Februar 2017 bis 2. März 2017 im Foyer des Gemeindehauses öffentlich auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Grundwasserschutzzonen beim Gemeinderat, 9630 Wattwil, Einsprache erhoben werden.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 31 des VG zur GSchG). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Gemeinderat Wattwil