
Gemeinderat will Entwicklungsmöglichkeiten nutzen
Entwicklung Arbeitsplatzgebiet Bleiken
Das Gebiet Bleiken ist gemäss kantonalem Richtplan ein wirtschaftliches Schwerpunktgebiet, das für Gewerbe- und Industrienutzungen vorgesehen ist und bei dessen Aufbereitung der Kanton die Gemeinde unterstützt. Der Gemeinderat will mit den Teilzonenplänen Bleiken Nord und Süd heute noch nicht eingezonte Flächen, die mehrheitlich direkt an der Bleikenstrasse liegen in die Industriezone einbeziehen und zu Teilen des Entwicklungsgebietes machen. Teile der Grundstücke sind heute bereits überbaut. «Mit der Arealentwicklung Bleiken schaffen wir idealen Ersatz für das Areal Rietwis, das ebenfalls wirtschaftliches Schwerpunktgebiet war, das wir aber für die Realisierung des Campus Wattwil und der neuen Aussensportanlage in die Zone für öffentliche Bauten übergeführt haben», betont Alois Gunzenreiner.
Überbauungsplan Wisental
Ebenfalls an der Bleikenstrasse sollen zentrumsnah – auf dem Areal zwischen Wisental-, Ricken- und Bleikenstrasse – vier Mehrfamilienhäuser entstehen. Ein Überbauungsplan soll hier entlang der Bleikenstrasse ermöglichen, die geltende Wohn- und Gewerbezone 3 (WG 3) über die Regelbauweise hinaus zu nutzen. Zugleich sollen damit eine Bebauungsstruktur, die dem Ort und der geschützten Siedlung „Brendi“ angepasst ist, sowie eine adäquate Freiraumgestaltung gesichert werden, erklärt Alois Gunzenreiner: «Der Überbauungsplan soll die Basis dafür legen, dass im Wisental zonenkonform neuer Wohnraum entstehen kann, der den heutigen Anforderungen ans verdichtete Bauen in den Ortszentren entspricht.»
Erweiterung Quartier Espen
Für das Areal oberhalb des bestehenden Quartiers Espen liegt ein Bebauungs- und Erschliessungskonzept mit Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern vor. Ende April 2014 war als Voraussetzung ein entsprechender Teilzonenplan genehmigt worden, der eine geringe Bauzonenarrondierung enthielt sowie eine verdichtete Bauweise und Rücksicht auf den Bestand vorschreibt. Mit einem weiteren Teilzonenplan wird nun auf dieser Basis eine definierte Fläche der Grünzone zugewiesen. Den Teilzonenplan, den Überbauungsplan sowie einen zugehörigen Teilstrassenplan und eine Änderung der für Teile des Quartiers geltenden Schutzordnung will der Gemeinderat nach den Sommerferien auflegen.
Wenkenrüti und Hochsteig
In einem weiteren Teilzonenplan in der Wenkenrüti schliesslich will der Gemeinderat die Grundstücke mit dem Werkhof der Dorfkorporation und die angrenzende Parzelle im Eigentum der politischen Gemeinde in die Zone für öffentliche Bauten umzonen. Die Gemeinde hat die Parzelle unlängst im Tausch gegen eine andere Parzelle erworben. So soll eine Reserve geschaffen werden für eine allfällige spätere Weiterentwicklung des Werkhofs. Ebenfalls wird im Gebiet Hochsteig eine kleinere Fläche mit einem Teilzonenplan neu dem Landwirtschaftsgebiet zugeschieden.
Gemeinderat prüft Abschaffung der Ausnützungsziffer
Im neuen Planungs- und Baugesetz des Kantons St.Gallen (PBG) ist keine Regelung der Ausnützungsziffer mehr vorgesehen. Mit Blick darauf, dass die Revision des Baureglementes und des Zonenplans, die mit dem PBG nötig wird, einige Jahre in Anspruch nehmen wird, prüft der Gemeinderat, ob er das Baureglement der Gemeinde Wattwil bereits vorgängig einer Teilrevision unterziehen und die Ausnützungsziffer abschaffen soll. Das geltende Baureglement der Gemeinde Wattwil vom 29. Juli 2015 enthält Ausnützungsregelungen für die Wohn- und Mischzonen (W bzw. WG); in den Kernzonen bestehen bereits heute keine Regelungen. Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung im Vorfeld zum möglichen Auflageverfahren ein zur Mitwirkung und Stellungnahme bis anfangs August.