17. August 2017
Der Gemeinderat hat am 15. August 2017 in Anwendung von Art. 29ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1) erlassen:

Änderung Baureglement Wattwil

Mit dem geänderten Baureglement wird die „Ausnützungsziffer in den Wohn- und Mischzonen (W4, W3, W2, W2-A, W2-B, WG4, WG3, WG2)“ abgeschafft.

Im Sinne von Art. 29 Abs. 1 BauG liegt das Baureglement während dreissig Tagen, d.h. vom 21. August 2017 bis
19. September 2017, im Foyer des Gemeindehauses Wattwil, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Gegenüber dem rechtskräftigen Baureglement Wattwil sind die Änderungen rot markiert.

Rechtsmittel: Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den genannten Erlass Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 29bis BauG). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Gemeinderat Wattwil