Verkehrsanordnung: Bahnhofstrasse, Parkfelder Höhe Überbauung Bahnhof Süd

2. Oktober 2017
Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 SSV (SR 741.21) sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanordnung(en):

Bahnhofstrasse, Parkfelder Höhe Überbauung Bahnhof Süd

Parkieren gegen Gebühr von 05.00 bis 01.00 Uhr mit Beschränkung der Höchstparkzeit auf 30 Minuten (4.20) und Zusatztext: „max. 30 Min., So - Sa, 05.00 bis 01.00 Uhr“

Parkieren verboten (2.50) mit Zusatztext: „Ausgenommen Anlieferung“

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, erhoben werden. Zur  Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).


Das Polizeikommando