29. März 2018
  • Teilstrassenplan Austrasse genehmigt
  • Teilzonenpläne: Auflage zum Fakultativen Referendum
  • Vereinbarung Regionaler Bevölkerungsschutz (RZSO)
  • Strassenprojekt Bleiken: Bundesgericht weist Rekurs ab
  • Teilstrassenplan Schmittli genehmigt
  • Ersatzbau Thurbrücke Ulisbach: keine Einwände

Teilstrassenplan Austrasse genehmigt
Durch den Rückbau der Abstellgleise und der Verladerampe der SOB AG kann die bisherige Austrasse in Richtung Bahntrassee verlegt werden. Damit wird zwischen der Bahnhofstrasse und der Liegenschaft Säntis Energie ein grösseres und damit besser nutzbares Baufeld geschaffen. Das Baudepartement des Kantons St.Gallen hat den Teilstrassenplan «Verlegung Austrasse» genehmigt. Der Zeitpunkt der Realisierung ist noch von anderen Projekten und dem erforderlichen Landerwerb abhängig.


Teilzonenpläne: Auflage zum Fakultativen Referendum
In der Zeit vom 26. März bis 4. Mai 2018 werden die Teilzonenpläne Espen, Wenkenrüti und Hochsteig zum Fakultativen Referendum ausgeschrieben. Eine Abstimmung über die jeweiligen Teilzonenpläne kann von je mindestens 300 Stimmberechtigten verlangt werden.

Mit dem Teilzonenplan Espen wird im Quartier Espen eine unbebaute Fläche in Grünzone umgezont. Mit dem Teilzonenplan Wenkenrüti sollen der Werkhof der Dorfkorporation und die daran angrenzende Parzelle, die im Eigentum der politischen Gemeinde ist, in die Zone für öffentliche Bauten umgezont werden. Eine kleinere Fläche im Hochsteig wird zudem durch den vorliegenden Teilzonenplan neu der Landwirtschaftszone zugeschieden.


Vereinbarung Regionaler Bevölkerungsschutz (RZSO)
Die Regionale Zivilschutzorganisation Toggenburg wurde zwischen zwölf Vertragsgemeinden vereinbart. In der Zwischenzeit ist die Vereinbarung in allen involvierten Gemeinden zum fakultativen Referendum ausgeschrieben worden. Dieses ist unbenutzt abgelaufen und die Vereinbarung ist somit gültig und anwendbar. Damit ist das Projekt zur Regionalisierung des Zivilschutzes im Toggenburg formell abgeschlossen.


Strassenprojekt Bleiken: Bundesgericht weist Rekurs ab
Die Sanierung der Bleikenstrasse kann in den nächsten Jahren erfolgen. Das Bundesgericht hat nach einem langen Rechtsverfahren durch sämtliche Instanzen die Einsprache gegen das Strassenbauprojekt abgewiesen und damit die Haltung der Gemeinde Wattwil vollumfänglich geschützt.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, mit den betroffenen Grundeigentümern die erforderlichen Landerwerbsverträge abzuschliessen. Die bauliche Umsetzung hängt noch von hängigen weiteren Verfahrensschritten ab und wird in Koordination mit den Arbeiten an der Umfahrungsstrasse erfolgen.


Teilstrassenplan Schmittli genehmigt
Das Baudepartement des Kantons St.Gallen hat den Teilstrassenplan «Verlegung Schmittli» genehmigt. Die privaten Grundeigentümer können nun mit den baulichen Massnahmen beginnen.


Ersatzbau Thurbrücke Ulisbach: keine Einwände
Die Südostbahn (SOB) beabsichtigt im Rahmen des Clusters 2019 die Eisenbahnbrücke im Bereich Waisenhausstrasse durch eine neue Konstruktion zu ersetzen. Die Gemeinde Wattwil hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben, in der sie das Projekt grundsätzlich begrüsst und lediglich einige technischen Anmerkungen eingebracht hat.


Alois Gunzenreiner, Gemeindepräsident, Tel. 071 987 55 49
Roger Meier, Ratsschreiber, Tel. 071 987 55 51