13. Februar 2020

Anpassung der Hundesteuer
Mit dem neuen Hundegesetz, welches seit dem 1. Januar 2020 gilt, wurde der Kanton beauftragt bei Vorfällen über Massnahmen und Einschränkungen bei der Hundehaltung zu beschliessen. Der Beschluss über Sanktionen oblag bisher den Gemeinden. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe wird dem Kanton mit einem Beitrag von Fr. 10.00 aus der Hundesteuer entschädigt. 
Der Gemeinderat hat die bestehende Hundesteuer auf der neuen Rechtsgrundlage geprüft und in Kenntnis der bestehenden und absehbaren Aufwendungen im Zusammenhang mit der Hundehaltung eine Anpassung der Hundesteuer beschlossen. Rückwirkend per 1. Januar 2020 wird pro Hund eine Steuer von Fr. 90.00 erhoben. Damit werden die Tätigkeiten des Bauamtes (Reinigung, Entsorgung), die administrativen Tätigkeiten der Gemeinde für die Hundebewirtschaftung sowie die Entschädigung des Kantons gedeckt.

Vernehmlassung zum Nachtrag des Wasserbaugesetzes
Die Gemeinden wurden eingeladen sich zur zweiten Fassung des Wasserbaugesetzes zu äussern. Auslösend für diese Revision waren der Anpassungsbedarf aufgrund der bisherigen Gesetzesanwendung sowie die Motion «Neue Wege im Hochwasserschutz», mit welcher beabsichtigt wird, mehr Rückhalteräume zu schaffen.
Der Gemeinderat begrüsst in seiner Stellungnahme die Aufhebung des starren Kostenverteilschlüssels bei der Finanzierung von Wasserbauprojekten. Von der obligatorischen Beteiligung der Gemeinde an Bau und Unterhalt von kantonalen Gewässern soll abgewichen werden können. Damit wird ermöglicht, dass auch beim Thursanierungsprojekt die Beteiligung des Kantons erhöht werden könnte bzw. die Last der Gemeinde dadurch gesenkt würde. Auch soll der entsprechende Artikel im Wasserbaugesetz dahingehend angepasst werden, dass die bisherige Einschränkung (Renaturierungen) offener formuliert wird und «wasserbauliche Massnahmen» generell darin eingeschlossen sind. Dies entspricht auch der Handhabung in anderen Kantonen und kann zu einer Vereinfachung des Verfahrens und somit der rascheren Umsetzung von Wasserbauprojekten führen.

Gleichbehandlung von Kantons- und Gemeindebehörden gefordert
Als Folge der Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» forderte der Kantonsrat die St.Galler Regierung im vergangenen Herbst auf, eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Gemeinden verpflichtet, die Besoldung der Behördenmitglieder in geeigneter Form offenzulegen. Die Pflicht soll für die Bezüge von Gemeindepräsidenten und -räten, Schulratspräsidenten und -räten sowie für die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission gelten.
In der Stellungnahme weist der Gemeinderat Wattwil darauf hin, dass gemäss dem geltenden Öffentlichkeitsprinzip die Transparenz bezüglich der Besoldung der Behördenmitglieder zwar bereits gegeben ist, trotzdem hält er den vorliegenden Vorschlag für annehmbar. Die Regierung wurde zudem eingeladen, zu prüfen, ob im Sinne einer Gleichbehandlung nicht auch die Bezüge der kantonalen Behördenvertreter in gleicher Art und Weise offenzulegen wären. Aus der Vorlage geht nicht hervor, worin die sachgerechte Unterscheidung zwischen kommunalen und kantonalen Behördenlöhnen liegt.

Festhalten am Akteneinsichtsgesuch Spital Wattwil
Die Politische Gemeinde Wattwil hat gemäss Öffentlichkeitsgesetz vom Verwaltungsrat der Spitalverbunde die Herausgabe der detaillierten Jahresabschlüsse und Budgets 2016 bis 2018 der SRFT, nach Standorten aufgeteilt (Spital Wattwil / Spital Wil), gefordert. Gleichermassen wurde auch verlangt, die Protokolle und Entscheidsgrundlagen derjenigen Sitzungen des Verwaltungsrates der Spitalverbunde zu erhalten, in welchen der Entscheid hergeleitet wird, die Operationstätigkeit im Spital Wattwil einzustellen. Nachdem der Verwaltungsrat die Herausgabe dieser Akten verweigert hatte, reichte die Politische Gemeinde Wattwil dagegen Rekurs beim zuständigen Gesundheitsdepartement ein.
Nachdem der Verwaltungsrat der Spitalverbunde im Januar 2020 nun «Annäherungswerte» für die einzelnen Spitalverbunde veröffentlicht hat, wurde die Politische Gemeinde Wattwil vom zuständigen Rechtsdienst angefragt, ob damit der hängige Rekurs erledigt sei. Diese Anfrage muss abschlägig beantwortet werden: Da genaue Standortzahlen und nicht «Annäherungswerte» verlangt wurden und eben diese Angaben zu bezweifeln sind, ist die Forderung der Politischen Gemeinde Wattwil keineswegs erfüllt. In der erwähnten Kostenrechnung ist noch die Geburtenabteilung enthalten – obschon dieses Angebot seit 15 Jahren nicht mehr im Spital Wattwil besteht – und die Bauphase wird nicht ausgewiesen. Somit wird an der Forderung auf Akteneinsicht festgehalten. Im gleichgelagerten Fall in Altstätten hat das Gesundheitsdepartement zudem entschieden, dass die Akten herauszugeben sind. In einer ausführlichen Stellungnahme wurde hierzu die Haltung begründet.

Thur in Wattwil