Betreibungsauskunft online bestellen für Dritte

Für Auskünfte aus dem Betreibungsregister über Drittpersonen muss Ihr Interesse glaubhaft sein (SchKG Art. 8a, Abs. 1 und 2), das heisst Ihr wirtschaftliches Interesse an einer Betreibungsauskunft ist dem Betreibungsamt durch Belege (Interessennachweis) darzulegen. Als Interessennachweis gelten beispielsweise:

  • Verträge
  • schriftliche Bestellungen
  • Mietinteressenformular

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 18.00
inkl. Porto

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.