
Ortsplanung; Rahmennutzungsplan, Gemeindestrassenplan
ORTSPLANREVISION - ERLASS RAHMENNUTZUNGSPLAN - ÖFFENTLICHE AUFLAGE
Der bestehende Zonenplan Wattwil wie auch das Baureglement sind aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen sowie neuer Rechtsgrundlagen einer Gesamtrevision zu unterziehen. Gemäss Art. 175 des Planungs- und Baugesetz des Kantons St.Gallen (sGS 731.1) sind Zonenpläne und Baureglemente der politischen Gemeinden innert zehn Jahren an das neue Planungs- und Baugesetz mit Vollzug ab 1. Oktober 2017 anzupassen. Der Gemeinderat hat den Rahmennutzungsplan, bestehend aus dem Zonenplan und dem Baureglement, am 6. Mai 2025 erlassen und zur öffentlichen Auflage freigegeben.
Zonenplan und Baureglement sowie weitere Dokumente sind vom 23. Mai 2025 bis 21. Juni 2025 auf der Homepage der Gemeinde Wattwil aufgeschaltet und können im Foyer der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Es werden keine persönlichen Anzeigen versendet.
Während diesem Zeitraum können dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, schriftliche Einsprachen eingereicht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache enthält bei Einreichung einen Antrag und eine Begründung.
Gemeinderat Wattwil
Nachfolgend geht zu den Dokumenten:
1. RAHMENNUTZUNGSPLANUNG
1.1. Zonenplan | Situation 1:10’000
1.2. Zonenplan | Situation 1:5’000
1.3. Baureglement
1.4. Anhang zum Baureglement
2. ERLÄUTERUNGSDOKUMENTE ZUR RAHMENNUTZUNGSPLANUNG
2.1. Planungsbericht
- Beilage 1: Hochwasserschutz Parzelle 371W | Technischer Bericht
- Beilage 2: Bebauungskonzept HA-WE
- Beilage 3: Identifikation on Potenzialflächen für die FFF-Kompensation | Kurzbericht
- Beilage 4: Flächenbilanz
- Beilage 5: Auswertung kantonale Vorprüfung zur Ortsplanung Wattwil
- Beilage 6: Auswertung kantonale Vorprüfung zur Gesamtgewässerraumfestlegung
- Beilage 7: Anträge aus der öffentlichen Mitwirkung
2.2. Änderungsplan | Situation 1:5’000
2.3 Erschliessungsprogramm | Situation 1:5’000
3. WALDFESTSTELLUNG / WALDABSTANDSLINIEN
3.1 Abgrenzung des Waldareals Ausserhalb der Bauzone |
Waldfeststellung «Krinau» | Situation 1:2’000
3.2 Abgrenzung des Waldareals Ausserhalb der Bauzone |
Waldfeststellung «Gurtberg, Buntberg, Sonnenberg, Schomatten» | Situation 1:2’000
3.3 Abgrenzung des Waldareals Ausserhalb der Bauzone |
Waldfeststellung «Wattwil» | Situation 1:2’000
3.4 Abgrenzung des Waldareals Ausserhalb der Bauzone |
Waldfeststellung «Uelisbach, Ricken» | Situation 1:2’000
3.5 Aufhebung Baulinie Waldabstand Parzelle 2226W, 2359W und 2405W |
4. ERLÄUTERUNGSDOKUMENTE ZUM NACHWEIS DER
GEWÄSSERRAUMFESTLEGUNG
4.1 Gesamtgewässerraumfestlegung | Übersichtsplan Gewässerräume innerhalb Baugebiet
4.2 Gesamtgewässerraumfestlegung | Plan zum dicht überbauten Gebiet
4.3 Gesamtgewässerraumfestlegung | Faktenblätter
4.4 Gesamtgewässerraumfestlegung | Wasserbauliches Gutachten
4.5 Informationsplan Gewässerraum X | Situation :1'000 (22 Pläne)
4.6 Gesamtgewässerraumfestlegung | Begleitbericht
ERLASS GEMEINDESTRASSENPLAN - ÖFFENTLICHE AUFLAGE
Der Gemeindestrassenplan legt den Umfang des Strassen- und Wegnetzes der Gemeinde fest, Strassen und Wege werden je nach Zweckbestimmung in je drei Klassen eingeteilt. Ebenso werden die Fuss-, Wander- und Radwegnetze im Gemeindestrassenplan festgelegt. Die Gemeinden des Kantons St. Gallen sind verpflichtet, den Gemeindestrassenplan zusammen mit der Ortsplanung zu erneuern. Der Gemeinderat hat den Gemeindestrassenplan am 6. Mai 2025 erlassen und zur öffentlichen Auflage freigegeben.
Neu- und Umklassierungen von Gemeindestrassen werden im Gemeindestrassenplan integriert. Die entsprechende Tabelle der Neu- und Umklassierungen gibt darüber Auskunft. Es werden keine persönlichen Anzeigen versendet.
Die Dokumente des Gemeindestrassenplans sind vom 23. Mai 2025 bis 21. Juni 2025 auf der Homepage der Gemeinde Wattwil aufgeschaltet und können im Foyer der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während diesem Zeitraum können dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, schriftliche Einsprachen eingereicht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache enthält bei Einreichung einen Antrag und eine Begründung.
Gemeinderat Wattwil
Die Dokumente sind unter folgenden Links abrufbar:
- Gemeindestrassenplan 1:5000, Nordwest, dat. 6. Mai 2025
- Gemeindestrassenplan 1:5000, Südost, dat. 6. Mai 2025
- Fuss-, Wander- und Radwegplan 1:5000, Nordwest, dat. 6. Mai 2025
- Fuss-, Wander- und Radwegplan 1:5000, Südost, dat. 6. Mai 2025
- Gemeindestrassenplan 1:5000, Änderungsplan, Nordwest, dat. 6. Mai 2025
- Gemeindestrassenplan 1:5000, Änderungsplan, Südost, dat. 6. Mai 2025
- Tabelle «Kantonale Vorprüfung»
- Tabelle «Anträge aus der öffentlichen Mitwirkung, weitere Änderungen»
- Tabelle «Neu- und Umklassierungen»
Informationen
- Datum
- 23. Mai 2025
Dokumente
Name | |||
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20250523_Öffentliche Auflage_Medienmitteilung (PDF, 824.69 kB) | Download | 0 | 20250523_Öffentliche Auflage_Medienmitteilung |
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bau und Planung | +41 71 987 55 29 | bauverwaltung@wattwil.ch |