Auskunft aus dem Betreibungsregister

Über Drittpersonen

Für Auskünfte aus dem Betreibungsregister über Drittpersonen muss Ihr Interesse glaubhaft sein (SchKG Art. 8a, Abs. 1 und 2), das heisst Ihr wirtschaftliches Interesse an einer Betreibungsauskunft ist dem Betreibungsamt durch Belege (Interessennachweis) darzulegen. Als Interessennachweis gelten beispielsweise:

  • Verträge
  • schriftliche Bestellungen
  • Mietinteressenformular

Wattwil - Betreibungsauskunft online bestellen für Dritte

Selbstauskunft

Ihren eigenen Betreibungsauszug können Sie via Online-Dienste mit dem Online-Formular unter «Betreibungsauskunft erstellen» anfordern. Sie erhalten diesen per Post (keine Mailzustellung) zugestellt.

Wattwil - Betreibungsauskunft online bestellen (nur Selbstauskunft)

Gebühren

Die Gebühr beträgt 17 Franken (zuzüglich Porto) und wird per Rechnung erhoben. Wenn die bestellende Person im Betreibungs- beziehungsweise Verlustscheinregister verzeichnet ist, muss die Betreibungsauskunft beim Betreibungsamt Wattwil während den Öffnungszeiten gegen Barzahlung abgeholt werden oder es gilt Vorauszahlung.

 

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